HANS BÖHM
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Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der Handwerks-
     kammer Düsseldorf für das Sanitär- und Heizungsbauerhandwerk

Gas- und Wasserinstallateurmeister

Zentralheizungs- und Lüftungsbauermeister


HANS BÖHM - Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der Handwerkskammer Düsseldorf für das Sanitär- und Heizungsbauerhandwerk

Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der Handwerkskammer Düsseldorf für das Sanitär- und Heizungsbauerhandwerk erstelle ich in meinen Fachbereichen Gutachten für Gerichte und darüber hinaus für private Auftraggeber, z. B. Privatpersonen, juristische Personen, Firmen, Versicherungen, Verwaltungen, Organisationen und Verbände.

Sollten Sie unsicher sein, ob ich der richtige Ansprechpartner für Sie bin, setzen Sie sich mit mir in Verbindung. Gerne informiere ich Sie über die Dienstleistungen und Honorarsätze.
Nehmen Sie Kontakt mit mir auf !


Sachverständige - unabhängig und unparteiisch

In Deutschland ist die Bezeichnung "Sachverständiger" nicht geschützt. Dies hat zur Folge, dass sich auch Gutachter, die nicht ausreichend qualifiziert sind, auf dem Markt betätigen. Damit die Experten von solchen Anbietern abgegrenzt werden, sieht die deutsche Gesetzgebung die öffentliche Bestellung vor.
Öffentlich bestellte Sachverständige sind außerdem darauf vereidigt, unabhängig und unparteiisch zu handeln, was bedeutet, dass sich Auftraggeber und Dritte, denen Gutachten üblicherweise vorgelegt werden, auf die Ergebnisse dieser neutralen Gutachten verlassen können.


Das Privatgutachten

Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige kann für seinen Fachbereich von privaten Auftragebern mit der Erstellung von Gutachten, die Tatsachen feststellen oder Ursachen ermitteln, beauftragt werden.

Das Privatgutachten dient zum Beispiel dazu, Unklarheiten zwischen Bauherren und dem ausführenden Handwerker zu beseitigen, etwa bei der Frage, ob eine Anlage funktionstüchtig installiert wurde.

Darüber hinaus berät und analysiert der öffentlich bestellte Sachverständige und nimmt auf Wunsch regelmäßige Überprüfungen vor.


Das Gerichtsgutachten

Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige kann für seinen Fachbereich von allen Gerichten der Bundesrepublik Deutschland mit der Erstellung von Gutachten beauftragt werden.

Der Sachverständige erhält von den Gerichten die entsprechenden Gerichtsakten sowie die zu beantwortenden Fragen.


Zuständige Handwerkskammer

Handwerkskammer Düsseldorf Georg-Schulhoff-Platz 1 40221 Düsseldorf


Berufsrechtliche Vorschriften

Handwerksordnung (HwO) Sachverständigenordnung (SVO)




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